Betretungsverbot Sportanlagen: Stand 25. März

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Nachdem es in Bezug auf das Betretungsverbot bei Sportanlagen Unklarheiten gab:

Die Verordnung des Gesundheitsministeriums zum Covid-19 Maßnahmengesetz ist unmissverständlich: das Betreten von Sportplätzen ist – vorerst bis zum 13. April 2020 – verboten. Selbstverständlich ist dieses Betretungsverbot auch streng einzuhalten. Nur zur unaufschiebbaren Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum kann ausnahmsweise ein Betreten der Anlage zulässig sein. Dies gilt natürlich NICHT für Instandsetzungsmaßnahmen oder sonstige Saisonvorbereitungshandlungen.

Wenn im Einzelfall Zweifel bestehen, ersuchen wir Sie, sich an die zuständigen regionalen Behörden zu wenden, ob die geplanten Arbeiten seitens der Bezirksverwaltungsbehörden erlaubt sind.

Abschließend möchten wir uns bei allen Funktionärinnen und Funktionären, Anlagenbetreibern, Veranstaltern sowie Spielerinnen und Spielern ganz herzlich bedanken. Es ist großartig zu beobachten, wie sehr die Tenniscommunity in dieser herausfordernden Zeit zusammenhält und dazu beiträgt, dass wir uns gegenseitig schützen!

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